RCS-Standards


  1. Leitung der Angebote
    Es wird angestrebt, dass Angebote von Tandems von Psychiatrieerfahrenen und Nicht-Psychiatrieerfahrenen geleitet werden. In Ausnahmefällen darf auch ein:e Psychiatrieerfahrene:r alleine Angebote leiten. Angebote ohne mindestens einen psychiatrieerfahrenen Angebotsleitenden werden nicht zugelassen.

  2. Recoveryorientierung ist Pflicht
    Recovery (Genesung) muss ein Bestandteil jedes Angebotes sein. Es muss im Angebot Erfahrungswissen vermittelt werden. Die Angebotsleitenden werden mit den Kernaussagen des Recoverykonzeptes vertraut gemacht.

  3. Entscheidung über Durchführung des Angebots
    Das RCS-Kernteam entscheidet, ob ein Angebot in das RCS-Angebotsprogramm aufgenommen wird oder nicht. Jedes Angebot sollte ein Konzept haben. Dieses wird darauf geprüft, ob es „recoverygerecht“ ist. Entscheidungen über das Konzept werden im Einzelfall getroffen. Es werden keine starren Regeln hierfür festgelegt. 

  4. Aufzeichnung von Online-Angeboten
    Online-Angebote werden nicht digital aufgezeichnet. Da das Internet nicht vergisst und die Offenlegung psychiatrischer Diagnosen nicht rückgängig gemacht werden kann, wollen wir die bei jedem Angebot mitwirkenden Experten durch Erfahrung auch für die Zukunft schützen. Weiter hat es einen besonderen Wert, dass eine Veranstaltung ausschließlich live mitzuerleben ist, in einer Zeit, in der online fast alles gespeichert wird und dann zeitunabhängig wieder abrufbar ist.

  5. Honorar als Anerkennung 
    Den Angebotsleitenden werden als Anerkennung Honorare von 40,- Euro pro Person pro Angebotstermin gezahlt, solange es dafür eine ausreichende Finanzierung gibt. In der Regel liegen die Teilnahmegebühren eines Angebotes bei 5,- € pro Termin pro Person. Es wird angestrebt Online-Angebote kostenfrei durchzuführen. Alle Angebotsleitenden, die ein Honorar erhalten, müssen ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen und eine Beauftragung durch den Caritasverband Freiburg-Stadt unterzeichnen, in der unter anderem nachgewiesen werden muss, dass keine Scheinselbstständigkeit vorliegt. Referenten, die ohne Honorar bei einer Online-Veranstaltung mitwirken, benötigen kein Führungszeugnis und keine Beauftragung.